Teilleistungen

Leistungsspektrum im Massivholzbau /

Teilleistungen als Architekt


Holz als nachhaltiger Baustoff ist vielseitig einsetzbar und bietet darüber hinaus viele positive Eigenschaften wie z.B.:


  • ein einzigartiges Raumklima mit dem natürlichen Holzduft aus ätherischen Ölen
  • ist als Massivbauweise winddicht ohne zusätzliche, innenliegende Folien
  • ermöglicht eine kurze Bauzeit durch einen hohen Vorfertigungsgrad
  • erreicht den Passivhaus-Standard ohne zusätzliche künstliche Lüftungsanlage
  • ist strahlungsarm, antibakteriell und allergikergeeignet
  • ermöglicht eine schadstoffarme Bauweise, die im Wesentlichen ohne Leim und Metalle auskommt und Sie den natürlichen Duft des Holzes erleben lässt
  • hat eine hohe Stabilität
  • ist hoch feuerhemmend und im Bedarfsfall auch feuerbeständig
  • Holz als Baustoff entnimmt der Atmosphäre CO² und speichert dieses
  • Holz fühlt sich aufgrund seiner schlechten Wärmeleitfähigkeit warm an und hinterlässt kein Kälte- oder Zuggefühl im Vergleich zu Stein, Glas oder Metall
  • bei gleicher Temperatur der Materialien fühlt sich Holz dadurch am wärmsten an - das schafft eine angenehme Wohlfühlatmosphäre, die zur Leistungssteigerung beiträgt


Neben der architektonischen Planung & Koordination komplett neuer Massivholz-Bauten, wie z.B. Holzhäusern, Gewerbegebäuden oder Schulgebäuden vom Rohbau bis zum bezugsfertigen Gebäude, sind wir als Massivholz-Architekten auch in Teilbereichen, wie Anbauten oder Aufstockungen für Sie tätig. Beispiele dafür sind:


  • Bau der reinen Gebäudehülle als Rohbau mit oder ohne geschlossene Gebäudeöffnungen. Darunter versteht man den Einbau von Türen, Fenstern und dem Dach
  • Bestandsaufbau eines vorhandenen Gebäudes in Form einer Sanierung
  • Massivholz-Aufstockungen bei einstöckigen oder mehrstöckigen Gebäuden
  • Massivholz-Hausanbauten bei einem bestehenden Gebäude unabhängig vom bisherigen Baumaterial
Innenarchitektur eines Massivholzhauses - individuelle und umweltfreundlich wohnen

Teilleistungen als Architekten für

Massivholzbau nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) normiert die Leistungsvergütung von Architekten und Ingenieuren und ist ein sogenanntes Preisrecht. Sie regelt neben der Vergütung bzw. das Honorar des für Sie tätigen Architekten bei Bauvorhaben auch den jeweiligen genauen Leistungsumfang pro Leistungsphase dar. 


Als Architekt und Dienstleister biete ich Ihnen verschiedene Teilleistungen für Gebäude und Innenräume an, deren Umfang sich nach den Grundleistungen der HOAI richtet: 


LPH 1 - Grundlagenermittlung:

  • a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • b) Ortsbesichtigung
  • c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


LPH 2 -Vorplanung mit Kostenschätzung: 

  • a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische,
  • wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
  • i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.


LPH 3 - Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung:

  • a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  • b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • c) Objektbeschreibung
  • d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • f) Fortschreiben des Terminplans
  • g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse


LPH 4 - Genehmigungsplanung: 

  • a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der
  • Planung fachlich Beteiligter
  • b) Einreichen der Vorlagen
  • c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen


LPH 5 - Ausführungsplanung: 

  • a) Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • b) Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • d) Fortschreiben des Terminplans
  • e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • f) Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung


LPH 6 - Vorbereitung der Vergabe: 

  • a) Aufstellen eines Vergabeterminplans
  • b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • d) Ermitteln der Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse
  • e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche


LPH 7 - Mitwirkung bei der Vergabe:

  • a) Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • b) Einholen von Angeboten
  • c) Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • d) Führen von Bietergesprächen
  • e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • h) Mitwirken bei der Auftragserteilung


LPH 8 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation:

  • a) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und
  • geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • d) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  • e) Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  • f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  • g) Rechnungsprüfung, einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • h) Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen, einschließlich Nachträgen
  • i) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • j) Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  • k) Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • l) Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • m) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • n) Übergabe des Objekts
  • o) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • p) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel


LPH 9 - Objektbetreuung inklusive Gewährleistungsverfolgung:

  • a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Sie möchten wissen, welche Phasen genau für Sie relevant sind? Dann kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung zu den Leistungsphasen unter: +49 (0)7773 4389941
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